An der Alten Zauche – Verkehrssicherheit


Mobile Fußgängerinsel zur Verbesserung der Passierbarkeit am Übergang

Es geht um 2 bis 4 Fußgängerüberwege (auch Zebrastreifen genannt) in der Straße An der Alten Zauche.

Diese Straße zeichnet sich durch ein relativ hohes Verkehrsaufkommen aus, dass nicht nur von den Anwohnern benutzt, sondern als Abkürzung zwischen Babelsberg und Waldstadt.

Viele Autofahrer nehmen statt den Horstweg in Richtung Heinrich-Mann-Allee zu nutzen, lieber die kürzere Verbindung über die Alte Zauche, um die Wege zwischen Babelsberg/Schnellstraße und Waldstadt und weiter abzukürzen.

Trotz der Tempo 30 Zone ist es schwer und gefährlich, diese Straße zu überqueren, gerade wenn man aus dem Bus Richtung Rehbrücke 693 über die Straße muß.

Das strikte Tempo 30, halten sehr viele Autofahrer nicht ein, was unter Umständen auch an der unzureichenden Beschilderung hierfür liegt.

Im Bereich REWE Falkenhorst und in Höhe Bushaltestelle Schilfhof, in Höhe Bushaltestelle Schilfhof und Am Magnus-Zeller_Platz Bushaltestelle, wurden teils mobile Halbinseln installiert.

Zu beobachten ist, das es hierdurch kein Mehr an Sicherheit gibt, der Linienbus 693 eher behindert und der Verkehrsstrom zusätzlich gestoppt wird.

Als Schlaatzrat meinen wir: 📝

Durch die Einrichtung von Zebrastreifen (FGÜ), würde man die nötige Sicherheit für die schwachen und schwächsten Verkehrsteilnehmer viel besser erreichen und die Attraktivität für den Durchgangsverkehr deutlich mindern.

Forderungsempfehlung: ☝️

Für den Straßenverlauf zwischen An der Alten Zauche/ Falkenkorst und An der Alten Zauche/ Am Nuthetal sollten Zebrastreifen eingerichtet werden. Geeignete Stellen/Übergänge wären:

An der Alten Zauche Ecke Schilfhof mit einem möglichen Zebrastreifen an der Bushaltestelle

-Am Abzweig Falkenhorst, vor oder nach dem Abzweig

-Am Abzweig Schilfhof, zwischen den vorhandenen Bushalten

-Am Magnus Zeller Platz, vor den beiden Bushalten

Zusätzlich sollte der Durchgangsverkehr durch Beschilderung mit dem VZ 250  (Durchfahrt verboten) in Verbindung mit dem Zusatzzeichen 1020-30 (Anlieger frei) beidseitig der Zufahrt zum Stadtteil angebracht werden.

Der Gewerbliche (Durchgangs-)Verkehr, ist mit geeigneten Verkehrszeichen und Kontrollen zu unterbinden. 

„Die Sicherheit damit auch die Unversehrtheit der Fußgänger sollte Vorrang vor Bürokratismus haben!“ Peer Babeck


„FGÜ in Tempo 30 sind in der Regel entbehrlich“ (R-FGÜ 2.1(3)

Ungeachtet dessen können FGÜ mit entsprechender Begründung unabhängig von den Einsatzgrenzen eingerichtet werden. (R-FGÜ 2.3)

Die Anordnung von FGÜ sollten auch in weniger stark Kfz belasteten Straßen mit hohem Fußgängerverkehr bei Zone 30 erlaubt sein! Die Sicherheit damit auch die Unversehrtheit der Fußgänger sollte Vorrang vor Bürokratismus haben!

Gesicherte Übergangsstellen, Zebrastreifen, können die Fortbewegung schwächerer Verkehrsteilnehmer unterstützen und sollten nicht generell ausgeschlossen werden, zumal diese von Fahrzeugführern gut erkannt und akzeptiert werden.


c/o PlanLabor, Erlenhof 36, 14478 Potsdam


Peer Babeck,
Thomas Feierabend,
Alexander D. Wietschel



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