Bebauungsplan Nr. 138 „Am Schlaatz“


Bebauungsplan Nr. 138 „Am Schlaatz“ – Hohe Beteiligung bei frühzeitiger Bürgerinformation

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 138 „Am Schlaatz“, die vom 30.06.2025 bis einschließlich dem 01.08.2025 durchgeführt wurde, hatten interessierte Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit dazu, Anregungen und Hinweise zum Vorentwurf des Bebauungsplans, der Begründung, dem Umweltbericht und dem Entwurf des Mobilitätskonzeptes abzugeben. Begleitet wurde die frühzeitige Beteiligung durch eine Infoveranstaltung am 01.07.2025 im Bürgerhaus Am Schlaatz.

Die Öffentlichkeit wurde mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 8 der Landeshauptstadt Potsdam vom 05.06.2025 sowie über die bekannten Medien (Stadtteilzeitung, Aushänge, Internetseiten des Stadtteils: schlaatz.de und wir-machen-schlaatz.de sowie über die Beteiligungsplattform der Landeshauptstadt Potsdam: mitgestalten.potsdam.de )  über den Zeitraum und die Möglichkeiten der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit informiert. Die Beteiligungsmaterialien wurden während der Auslegungsfrist im Internet auf der Homepage des Landeshauptstadt Potsdam sowie über das Landesportal (DiPlanung) bereitgehalten. Zusätzlich Bestand die Möglichkeit die Planunterlagen in den Räumlichkeiten des Fachbereiches Stadtplanung und vor Ort im PlanLabor Am Schlaatz einzusehen. Innerhalb der Frist hatte die Öffentlichkeit die Gelegenheit sich über die Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung zu informieren und erläutert zu bekommen. Die Öffentlichkeit hatte nun auch die Möglichkeit Anregungen, Hinweise und Bedenken über die genannten Internetplattformen, per Mail, per Post, per Fax oder per Niederschrift im Fachbereich Stadtplanung und im PlanLabor abzugeben. Im Rahmen der Beteiligungsmöglichkeiten wurden 78 Stellungnahmen von der Öffentlichkeit eingereicht.

Inhalt der Stellungnahmen der Öffentlichkeit

Ein wesentlicher Inhalt der Stellungnahmen bezog sich auf die Entwicklung des Bereiches Südlicher Bisamkiez, auf die Umgestaltung der Vertiefungsbereiche Magnus-Zeller-Platz und Quartierseingang Horstweg sowie auf die Idee der Quartiersgaragen. Darüber hinaus wurde eine kritische Überprüfung der Erweiterungspotenziale des Bestandes gefordert  sowie eine Konkretisierung des Mobilitätskonzeptes hinsichtlich der Stellplatzbereitstellung und der Straßenführung. Die eingegangenen Stellungnahmen werden nun zusammen mit den Fachbehörden und Planern ausgewertet und es wird erörtert, wie die Hinweise in der Planung berücksichtigt werden können. Jedoch sind auch Stellungnahmen eingegangen, deren Inhalt auf der Ebene eines Bebauungsplanes aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlagen nicht beachtet werden können – dies betrifft bspw. die Grünflächenpflege, die Müllbeseitigung oder die Ausgestaltung von Mieten und Wohnflächen. Die eingegangenen Hinweise werden an anderer Stelle behandelt.

Inhalt der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange

Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit wurden im gleichen Zeitraum die Behörden und Träger öffentlicher Belange unterschiedlicher Fachrichtungen (Verkehr, Natur- und Umweltschutz, Denkmalschutz, Wirtschaft, Sicherheit, Raumordnung etc.) sowie die Nachbargemeinden frühzeitig beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen bezogen sich auf die bauliche Weiterentwicklung, die Verkehrsführung und die Auswirkungen auf die Bewohner und die Umwelt. So wurde die Erstellung weitere Gutachten gefordert (wie z.B. Niederschlagsentwässerung, Artenschutz), um die Auswirkungen der Planung besser beurteilen zu können. Die hier eingegangenen Stellungnahmen werden nun ebenfalls ausgewertet und deren weitere Berücksichtigung in der Planung erörtert.

Wie geht es weiter?

Neben der Auswertung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und der Behörden werden nun die Vertiefungsbereiche am Quartierseingang Horstweg, Schlaatzer Markt und Magnus-Zeller-Platz städtebaulich konkretisiert. In Folge dessen erfolgt einen Konkretisierung der baulichen Veränderungen sowie der Straßenverkehrsflächen. Die Planunterlagen werden angepasst und ein Entwurf erstellt. Die Fertigstellung des Entwurfes hängt mit den Ergebnissen der Gutachten zusammen, welche nicht vor Mitte nächsten Jahres zu erwarten sind. Der fertige Entwurf wird der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung für die förmliche Offenlage auf Grundlage des Baugesetzbuches vorlegt. Die förmliche Offenlage wird wieder mit einer Infoveranstaltung begonnen und die Informationen zu den Beteiligungsmöglichkeiten (z.B. Auslegungsfrist, Beteiligungsform) werden wieder im Amtsblatt ortsüblich sowie über die bekannten Formate öffentlich bekannt gemacht. In der Stadtteilzeitung und auf den Internetseiten des Stadtteils halten wir Sie über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden.

Vielen Dank für Ihre Hinweise zur frühzeitigen Beteiligung!

Für den Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 138 „Am Schlaatz“ wurde in der Zeit vom 30. Juni 2025 bis einschließlich 1. August 2025 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Am 1. Juli wurde zum Auftakt eine Infoveranstaltung zum Bebauungsplan im Bürgerhaus Am Schlaatz durchgeführt. Hier hatten bereits zahlreiche Anwohner:innen die Gelegenheit genutzt, direkt mit den Planer:innen ins Gespräch zu kommen. Im Juli hatten die Bewohner:innen vom Schlaatz weiterhin die Gelegenheit sich direkt vor Ort zu äußern. Im Infocontainer am Schlaatzer Marktplatz konnten die Unterlagen eingesehen und kommentiert werden. Mitarbeiter:innen der Stadtverwaltung, von Stadtkontor, dem Arbeitskreis Stadtspuren und vom PlanLabor standen hier für Rückfragen und Erläuterungen zur Verfügung und nahmen Kommentare und Hinweise entgegen.

Neben der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit fand zugleich auch die Beteiligung sämtlicher Fachbereiche der Landeshauptstadt Potsdam, der Nachbargemeinden, der Institutionen des Landes und Bundes sowie aller sonstigen Träger öffentlicher Belange statt.  

Wie geht es weiter?

Nun geht es an die Sichtung und Bewertung der eingegangenen Hinweise. Sind neue Hinweise hinzugekommen? Wurden bisher alle Belange berücksichtigt? Sind ggf. weitere Untersuchungen und Gutachten erforderlich? Daraufhin werden die erforderlichen Gutachten eingeholt, die Belange untereinander abgewogen und die Planung entsprechend angepasst. Bis der Entwurf fertig ist, welcher der Stadtverordnetenversammlung zur Billigung vorgelegt und nochmals auch der Öffentlichkeit präsentiert wird, kann mitunter einige Zeit vergehen. Einen ersten Überblick über die eingebrachten Hinweise und die weiteren Schritte wird es im Herbst geben

Für Fragen rund um den Bebauungsplan sprechen Sie gerne die Kolleginnen im PlanLabor an oder nutzen Sie unseren Kontakt über schlaatz@stadtkontor.de .

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Webseite www.wir-machen-schlaatz.de.

Bleiben Sie weiterhin gespannt auf die nächsten Schritte und gestalten Sie den Schlaatz mit!


Für den Bebauungsplan Nr. 138 „Am Schlaatz“ wird in der Zeit vom 30. Juni 2025 bis einschließlich 1. August 2025 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
In diesem Zeitraum liegt der erste Entwurf des Bebauungsplans zur Besichtigung aus. Sie können die Planungsunterlagen einsehen, sich über Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung informieren und Stellungnahmen hierzu abgeben. Die Äußerungen fließen in die weitere Planung ein. Der erste Plan, der ausgelegt wird, ist ein Vorentwurf. Im nächsten Jahr wird es einen zweiten Entwurf geben.

Wie kann ich eine Stellungnahme abgeben?
Während der offiziellen Beteiligungsfrist stehen der Öffentlichkeit mehrere Wege zur Verfügung, um Einsicht in die Planung zu nehmen und eine Stellungnahme einzureichen. Die Informationen zu den Fristen, Auslegungsorten und den Möglichkeiten der Stellungnahme können der Mitteilung im Amtsblatt entnommen werden (https://www.potsdam.de/de/amtsblatt). Zusätzlich werden diese Informationen auch noch einmal in den bekannten Medien am Schlaatz bekannt gemacht.

Der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 138 „Am Schlaatz“ und alle zugehörigen Unterlagen können im Zeitraum

vom 30.06. bis einschließlich 01.08.2025

im Internet eingesehen werden:

über das Planungsportal des Landes Brandenburg: https://bb.beteiligung.diplanung.de/plaene/landeshauptstadt-potsdam

der Internetseite der Landeshauptstadt Potsdam
https://www.potsdam.de/de/Bauleitplanung

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden alle Unterlagen durch eine öffentliche Auslegung zur Verfügung gestellt und können eingesehen werden:

Bei der Landeshauptstadt Potsdam
Fachbereich Stadtplanung
Bereich Stadtraum Süd-Ost
Hegelallee 6-10, Haus 1, 8. Etage, hinterer Flur
14467 Potsdam

während folgender Dienstzeiten:

montags bis donnerstags 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr
freitags 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr
(außerhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Vereinbarung)

Im PlanLabor Am Schlaatz

Am Schlaatzer Marktplatz (zwischen Schilfhof 18 und Erlenhof 36)

14478 Potsdam

während folgender Öffnungszeiten:

mittwochs, 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

donnerstags 14:00 bis 18:00 Uhr

Stellungnahmen können folgendermaßen übermittelt werden:

  • im Internet über das Planungsportal des Landes Brandenburg: https://bb.beteiligung.diplanung.de/plaene/landeshauptstadt-potsdam
  • per E-Mail an: Stadtraum-Sued-Ost@rathaus.potsdam.de
  • per Post an: Landeshauptstadt Potsdam, Fachbereich Stadtplanung, Stadtraum Süd-Ost, Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam
  • per Fax an: 0331 / 289-84 3892
  • schriftlich während der Dienstzeiten beim Fachbereich Stadtplanung der Landeshauptstadt Potsdam

Was sollte in der Stellungnahme stehen?
Eine Stellungnahme muss nicht fachlich oder lang sein. Es genügt, klar zu benennen, welche Bedenken man hat, welche weiteren Informationen ggf. noch hinzugezogen werden sollten oder welche weiteren Vorschläge es gibt. Wichtig ist, möglichst konkret auf Inhalte des Bebauungsplans einzugehen.

Im Rahmen der Bauleitplanung sind die öffentlichen und privaten Interessen sorgfältig gegeneinander und untereinander abzuwägen. Das Ergebnis dieser Abwägung wird allen Personen mitgeteilt, die eine Stellungnahme abgegeben haben.

Eingehende Stellungnahmen zum Bebauungsplan werden vertraulich behandelt. Das bedeutet, dass nicht öffentlich nachvollziehbar ist, von wem welche Stellungnahme stammt. Stellungnahmen können auch anonym eingereicht werden. In diesem Fall fließt die Stellungnahme ebenfalls in die Abwägung ein, jedoch ist eine persönliche Rückmeldung nicht möglich. Wer eine Rückmeldung wünscht, sollte daher Name und Kontaktdaten angeben.

Warum lohnt sich das Mitmachen?
Die Beteiligung von Bürgerinnen, Bürgern und Behörden soll sicherstellen, dass alle wichtigen Interessen erkannt, richtig eingeschätzt und in die Planung einbezogen werden. Gleichzeitig wird die Öffentlichkeit umfassend informiert. Wer sich beteiligt, hilft mit, dass lokale Interessen gehört werden. Die Beteiligung ist also eine echte Chance, das eigene Umfeld mitzugestalten.


In den ersten Monaten des Verfahrens haben sich die PlanerInnen intensiv mit dem Stadtteil vertraut gemacht und überprüfen nun die im Masterplan formulierten Ideen auf ihre Umsetzbarkeit. Im Sommer soll dann eine öffentliche Informationsveranstaltung stattfinden, bei der die Ziele und Zwecke der Planung im Stadtteil vorgestellt werden. Im Anschluss soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf stattfinden.

Die Bewohnerinnen können hier ihre Stellungnahmen analog und digital einreichen. Zusätzlich zum formellen Beteiligungsverfahren gemäß Baugesetzbuch wird das PlanLabor am Schlaatzer Marktplatz regelmäßig im Stadtteil über das Verfahren und die nächsten Schritte informieren.



Auf Grundlage des Masterplan Am Schlaatz wird als nächster Schritt zur Umsetzung ein Bebauungsplan erstellt. Seit Anfang April 2024 läuft die zweite Bewerbungsrunde, bei der die Planungsbüros die Möglichkeit haben, sich für die Bearbeitung des Bebauungsplans zu bewerben. Nach erfolgreichem Abschluss des Bewerbungsverfahrens soll das ausgewählte Planungsbüro in diesem Sommer die Arbeit aufnehmen.

Wie geht es nun weiter? Die einzelnen Maßnahmen des Masterplans werden gründlich überprüft und verschiedene Fachgutachten erstellt, die in den Bebauungsplan einfließen. Dazu gehört u.a. ein Mobilitätskonzept, das ebenfalls im Frühjahr 2024 ausgeschrieben wurde und bei dem auch das Bewerbungsverfahren noch läuft. Das Gutachten soll überprüfen, ob und wie die verkehrlichen Maßnahmen des Masterplans funktionieren können. Ca. 9 Monate werden sich die Verkehrsplaner:innen mit diesen und vielen weiteren Fragen zur Mobilität im Schlaatz beschäftigen.

Für beide Verfahren sind die Planer:innen wieder auf Ihre Anmerkungen und Hinweise angewiesen. Also kommen Sie gerne zu den Veranstaltungen und gestalten Sie Ihren Stadtteil mit. Details zu den Veranstaltungen werden frühzeitig auf der bekannten Internetseiten www.wir-machen-schlaatz.de , vor Ort im PlanLabor Am Schlaatzer Markt und in der TauZone bekannt gegeben.

Für Fragen rund um den Masterplan, den Bebauungsplan oder die Beteiligungsmöglichkeiten sprechen Sie gerne die Kolleginnen im PlanLabor an oder nutzen Sie unseren Kontakt. Der Schlaatzrat – die Interessenvertretung für den Schlaatz – steht Ihnen auch gern zum Gespräch zur Verfügung.


map-marker